Leistungen und Kosten
Weiterbildungsförderung
Die Sozialpartner im Metallgewerbe unterstützen und fördern die permanente Weiterbildung. Folgende Unterlagen informieren Sie über die Weiterbildungsinitiative der PLKM:
(64 kB) Reglement
(161 kB) Kursliste
(290 kB) Rückerstattungsformular
Berufs- und Vollzugkosten
Jedem unterstellten Arbeitnehmer wird monatlich ein Berufs- und Vollzugskostenbeitrag von Fr. 20.00 vom Lohn abgezogen. Arbeitnehmer, die Mitglied einer vertragsschliessenden Gewerkschaft (Unia oder SYNA) sind, erhalten die Beiträge Ende Jahr von dieser rückerstattet.
Der Arbeitgeber entrichtet für alle dem LGAV unterstellten Arbeitnehmer ebenfalls einen Berufs- und Vollzugkostenbeitrag von Fr. 20.00. Für Mitglieder der Schweizerischen Metall-Union sind die Beiträge im Verbandsbeitrag inbegriffen.
Dienstleistungen
Die Berufs- und Vollzugskostengelder werden für folgende Aufgaben und Dienstleistungen eingesetzt: