FAQ

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Allgemein

Muss sich mein Betrieb der Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Metallgewerbe anschliessen?

Die Branchenlösung ist eine Möglichkeit, die EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit umzusetzen. Ansonsten müssten Sie zusammen mit Spezialisten der Arbeitssicherheit eine individuelle Lösung für Ihren Betrieb erarbeiten. In den meisten Fällen ist diese Variante wesentlich teurer und aufwändiger.

Wer muss die Erfordernisse der EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit erfüllen?

Alle Betriebe, in denen besondere Gefährdungen auftreten. Für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern existieren Vereinfachungen in der Nachweispflicht. Darauf nimmt die Branchenlösung Rücksicht.