Unser ASA-Pool. unterstützt uns mit Fachwissen, Kursen und Audits. Gemeinsam schaffen wir mehr Sicherheit,
reduzieren Unfälle und investieren nachhaltig in die Arbeitssicherheit.
Wer kann sich der Branchenlösung anschliessen?
Voraussetzung Kosten
ASA-System
EKAS gesetzliche Grundlagen
Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Branchenlösung stellt den Betrieben zur Umsetzung der EKAS-Richtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit folgende Hilfsmittel zur Verfügung:
- Grundkonzept für den Aufbau der Sicherheitsorganisation
- Branchenspezifische Aus- und Weiterbildungsmodule
- Themenbezogene Checklisten für die zielgerichtete Bearbeitung von Unfallschwerpunkten
- Periodische Erfolgskontrollen mit Audits im Unternehmen
Nutzen
- Reduktion des Unfallgeschehens und damit weniger Ausfalltage
- Senkung der Kosten und Prämien
- Verminderung von Störungen im Betriebsablauf
- Imagegewinn des Unternehmens
- Erfüllen der gesetzlichen Verpflichtungen
Wer kann sich der Branchenlösung anschliessen?
Wer kann sich der Branchenlösung anschliessen?
Das Forum für Arbeitssicherheit bietet allen metallverarbeitenden Betrieben Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften.
Für folgende Bereiche bestehen Risikoanalysen:
- Metallbau
- Stahlbau
- Landtechnik
- Hufbeschlag
- Baumaschinen
- Fahrzeugbau
- Härtereien
Betriebe, welche dem Landesgesamtarbeitsvertrag im Metallgewerbe unterstellt sind, profitieren von Vergünstigungen.
Voraussetzung / Kosten
Unbürokratisch
Die Branchenlösung bildet die Grundlage für die Sicherheitsorganisation im Betrieb. Jeder angeschlossene Betrieb bestimmt eine KOPAS, die für den Aufbau, die Dokumentation und die Umsetzung der Arbeitssicherheit verantwortlich ist und die obligatorischen Aus- und Weiterbildungen des Forums besucht.
ASA-System
Video von EKAS, Titel: «Wie sicher ist Ihr Betrieb?», veröffentlicht auf YouTube.
EKAS gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Gemäss Artikel 11a bis g der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) hat die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) die Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit erlassen. Nach diesen gesetzlichen Grundlagen müssen alle Betriebe mit besonderen Gefahren Spezialisten zur Beurteilung der Risiken und zur Gefahrenminderung beiziehen. Um den Betrieben die Erfüllung dieser Anforderungen zu erleichtern, bietet die Paritätische Landeskommission im Metallgewerbe eine Branchenlösung